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BITV: Barrierefreiheit im Internet
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BITV: Barrierefreiheit im Internet

BITV – Warum sie für Gemeinden notwendig ist

Gemeinden und Kommunen stehen nicht nur vor der Herausforderung des digitalen Wandels, sondern auch vor der Einhaltung aller damit verbundenen rechtlichen Aspekte. Dabei wird jeder Mitarbeiter einer Gemeinde und Kommune nicht sofort zum Juristen oder IT-Experten und es gibt immer wiederkehrende Hürden, die nicht so einfach bewältigt werden können. 

Unterstützung und Transparenz sind gefragt: Denn Digitalisierung soll Arbeitsprozesse erleichtern und nicht erschweren. Also keine Angst vor dem Unbekannten! 

BITV – Was ist das?

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, auch bekannt als BITV oder BITV 2.0 bezieht sich auf die Gewährleistung von Nutzung und Gestaltung einer barrierefreien Internet- und Kommunikationstechnik. Hierbei sind besonders Webseiten, mobile Anwendungen, Programmoberflächen wie durch grafische Aufmachungen und elektronische Verwaltungsabläufe gemeint. Die Verordnung wird über die Richtlinie (EU) 2016/2102 umgesetzt.

Gemäß der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) enthält die BITV keine Regelungen zur technischen Ausstattung, die für die Bereitstellung der elektronischen Inhalte von Relevanz sind. Betriebssysteme, Router sowie Server sind demgemäß ausgeschlossen. 

Gültigkeit

Seit 2008 liegt für die WCAG eine zweite Version unter dem Namen 2.0 vor. 

Daran anknüpfend nimmt BITV 2.0 Bezug auf die WCAG-2.0-Richtlinien, darunter Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit sowie Robustheit.  

In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Forschung und Technik sowie dem Bundesverwaltungsamt wurde im Mai 2007 ins Licht gerückt. Sämtliche Anforderungen hinsichtlich seh- sowie hörbehinderter Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten wurden stärker in den Fokus gesetzt als noch bei den WCAG-2.0-Richtlinien berücksichtigt. 

Die aktuelle Fassung der BITV trat im Mai 2019 in Kraft. Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung forderten bis zum Juni 2021 eine barrierefreie Ausgestaltung elektronischer Verwaltungsabläufe. 

Für wen gilt die Verordnung?

Die BITV gilt für sämtliche öffentliche Stellen des Bundes. Öffentliche Stellen müssen seit September 2020 auf ihren Webseiten sowie Apps durch die ”Erklärung zur Barrierefreiheit” Inhalte nennen, welche noch nicht barrierefrei gestaltet sind.

Warum ist BITV relevant für Gemeinden?

Die Nutzung von BITV und DSGVO wird häufig unterschätzt. Mehr zu DSGVO hier. (Link zum DSGVO Block) 

Rund 33 Millionen der Menschen in Deutschland nutzen das Internet mehrmals täglich. Dies gab eine Umfrage der Allensbacher Markt- und Werbeträger-Analyse – AWA 2022 bekannt, veröffentlicht von Statista. Im Jahr 2021 tätigten gemäß des Statistischen Bundesamtes rund 43% der 65-75 Jährigen Internetnutzer Einkäufe und Bestellungen über das Internet. Das, was in der virtuellen Welt vor rund 15 Jahren noch weither geholt schien, ist längst zu unserem Alltag geworden. Denn laut einer im Jahre 2021 veröffentlichten Erhebung der ARD und ZDF bilden Menschen im Alter zwischen 50 und 59 Jahren mit rund 13 Millionen genau die Altersgruppe mit der häufigsten Internetnutzung. Insgesamt nutzen aktuell über 66 Millionen Menschen in Deutschland das Internet, zum Suchen, Kaufen, Informieren und Amüsieren. 

Schwierige Formulare, unübersichtliche oder schlecht nutzbare Internetseiten stellen die Hürden auf, die wir in dieser flexiblen, digitalen Nutzung gar nicht wollen. Nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sonstigen Beeinträchtigungen, sondern für die Allgemeinheit. Die gemeinnützige Organisation WebAIM hat zwischen 2019 und 2020 die meist referierten Webseiten der Welt – die Majestic Million-Liste – auf ihre Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen untersucht. Das Ergebnis: Ein Schlag in die digitale Magengrube! Lediglich rund zwei Prozent der in der Majestic Million-Liste enthaltenen Webseiten enthalten keine Mängel. Hier geht es zum Link der Studie 

Zu der Majestic Million-Liste gehören unter anderem Internet-Riesen wie Google, Facebook, YouTube, twitter und Instagram sowie viele weitere. 

Öffentliche Stellen sollten als Vorbilder gelten!

Menschen mit Sehbehinderungen

Es gibt zahlreiche Nutzer, die sehschwach oder farbfehlsichtig sein können. Im Jahre 2021 vermutet das Statistische Bundesamt die Anzahl der Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung auf etwa 334.600.  Es wird vermutet, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt, da keine Meldepflicht hinsichtlich Schwerbehinderungen besteht. Mittels einer Software wie Screen Reader können blinde Menschen sich Texte vorlesen lassen oder sie nutzen Ein- sowie Ausgabegeräte mit Braille-Schrift. Durch Vergrößerung mit einer Bildschirmlupe oder individuelle Farbeinstellung können Menschen mit Sehbehinderungen diese für sich anpassen. Screen Reader können nicht nur Texte, sondern auch Bilder und Grafiken vorlesen. Das ist dann möglich, sofern Alternativtexte angeboten werden. Wenn Texte in ihrer logischen Reihenfolge stehen, ist die Navigation durch die Webseite einfacher. Wenn Kontraste zwischen Hinter- und Vordergrund abnehmen oder Texte mit geringem Kontrast verwendet werden, ist es häufig für Menschen schwer möglich, diese zu lesen. Denn je nach Schwere der Behinderung werden Grautöne unterschiedlich wahrgenommen. 

Herausforderungen bei der Internetnutzung

Auch Menschen mit Hörbehinderungen oder Einschränkungen können vor der Herausforderung stehen, Internetinhalte für ihren individuellen Bedarf zu nutzen, wie bei Video- sowie Audiodateien. Darüber hinaus können gewisse Inhalte für Menschen mit kognitiven Einschränkungen zur Hürde werden, wenn Informationen nicht schnell und einfach verarbeitet werden können. Blinkende Fenster oder Farben können Menschen mit Epilepsie beeinträchtigen. Überdies gibt es Menschen, die die Maus und Tastatur gar nicht oder nur eingeschränkt bedienen können. Die Bedienung von Webseiten wird somit häufig erschwert, ebenfalls für Senioren. Unübersichtliche Webseiten, bunte Farben, unklare Navigation und Funktionen beeinträchtigen Menschen vielfältig und stellen somit Hürden in der freiheitlichen Internetnutzung dar. 

Barrierefreiheit im Internet ist Menschenrecht

Häufige Problematiken der Barrierefreiheit im Internet lagen gemäß der Studie vor allem in einem schwachen Kontrast zwischen Text und Hintergründen (86%). Dies erschwert Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, Inhalte zu lesen und darin enthaltene Informationen zu verarbeiten. Dieses Problem tritt bei rund neun von zehn Webseiten im Internet auf. Alternativtexte, die exemplarisch Bilder beschreiben oder Textinhalte für Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen ausdrücken, waren bei etwa zwei Drittel der Webseiten nicht vorhanden (66%). Fehlerhafte Links (60%) sowie fehlende Steuerelemente (54%) stellten weitere Problematiken dar. Fehlerhafte Schaltflächen wie bei Online Formularen (29%) oder eine fehlende Dokumentensprache (28%) erschwerten darüber hinaus die Nutzung und Verarbeitung von Webseiteninhalten. Hier geht es zum Link der Studie 

Keine Barrierefreiheit? Abmahnungen können folgen

Die Vernachlässigung von Barrierefreiheit im Internet kann schnell zu Abmahnungen führen. Aber nicht nur für die großen Online Mächte wie Google, Facebook, Instagram & Co. ein rechtliches Manko, sondern eine allgemeine Notwendigkeit. Ein teurer Spaß, vor allem für Gemeinden. Darüber wollen wir aufklären! 

Grundsatz: 

Barrierefreiheit ist für viele Menschen notwendig, um auch in der digitalen Welt nicht behindert zu werden. Ein Gewinn für die Allgemeinheit.

WO ist BITV für Gemeinden wichtig?

Auf Webseiteninhalten wird viel mit Bildern, Farben und Sprache gearbeitet. Slideshows mit bestimmten Impressionen, Kontaktfelder, Bilder, die über ein Event berichten, relevante Inhalte für die Nutzer. Menschen mit Seheinschränkungen können nicht immer alle Inhalte gleich gut verarbeiten. Darunter zählen blinde Personen, Menschen mit Seheinschränkungen, ältere Menschen. Die Kontraste und Farbgestaltung von Bildern, Größe und Sprache können hierbei wesentliche Herausforderungen darstellen. Dabei wollen wir, dass digitale Inhalte aus der Region gelesen werden und einen Mehrwert schaffen – für alle Menschen einer Gemeinde, sodass alle gemeinsam am digitalen Leben teilhaben können. 

Wichtige Aspekte in der Übersicht:

Generelle Merkmale:

  • Kontrast
  • Größe
  • Alternativtexte
  • Links
  • Steuerelemente
  • Schaltflächen
  • Dokumentensprache
  • Ausschnitte
  • Übersichtliche Inhalte

Häufige Fehler:

  • Schwacher Kontrast bei Text und Bild
  • Wenig und keine Alternativtexte
  • Fehlerhafte und irreführende Links
  • Fehlende und falsche Steuerelemente
  • Fehlerhafte Schaltflächen bei Online- und Kontaktformularen
  • Unzureichende Dokumentensprache, fehlende Einfachheit der Sprache.

54 Grad Software klärt auf!

Wir schaffen Barrierefreiheit, damit auch Ihre Inhalte gerne gelesen werden. Vollumfängliche Zugänglichkeit auf allen Geräten und Transparenz der Informationen ist heute so wichtig wie noch nie. 

Webseiten-Inhalte rund um lokale Events, eingebunden mit Google Maps und Co., Kontaktfelder, Bilder ohne Beschriftungen, Schriftarten auf den Gemeinde-Webseiten: Was der Gesetzgeber bereits seit dem Jahre 2002 fordert, machen wir zum Maßstab. Denn verantwortungsbewusste Website-Auftritte sehen wir nicht nur als digitalen Handlungsbereich, sondern als soziale Notwendigkeit unserer modernen Gesellschaft. Doch gerade in Deutschland herrscht noch wenig Transparenz über Online-Hürden. Ein fataler Fehler, denn wenn sie einmal da sind, wird es schwer, sofort zu handeln. 

Mit gutem Beispiel voran, an den Internet-Riesen vorbei

Wir prüfen Browser-basierte Angebote, Webanwendungen sowie Anwendungssoftware. Denn sie beinhalten alle Informationen, die von allen gesehen werden sollen. Denn auch für Gemeinden gelten in der Online-Welt gesetzliche Rahmen, die stets zu berücksichtigen sind. Aber auch ganz unabhängig von der rechtlichen Lage ist es wichtig, auf die wesentlichen Indikatoren zu achten.

Wir schaffen Barrierefreiheit, sodass Menschen mit Behinderungen, Senioren und vielfältige Hintergründe Zugang zu wichtigen Informationen in ihrer Region über Gemeinde-Webseiten erhalten und nicht ausgeschlossen werden. Mittels unseres BITV-Consulting Angebotes unterstützen wir nicht nur diese Zielgruppen, sondern vor allem Ihre Webseite-Inhalte, die relevante Stimmen auf dem Markt zu geben, die sie verdient haben. Uns ist es wichtig, dass Ihr Angebot gesehen wird und nicht in der Masse an Informationen untergeht. Denn Barrierefreiheit im Netz heißt vor allem digitale Freiheit, die wir fördern wollen.

Die Prüfung erfolgt nach Europäischen Standards gemäß: 

EN 301 549 und DIN EN ISO 9241-171.

Der Durchlauf ist in 98 Schritten HIER öffentlich einsehbar.


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